Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMÖ GmbH
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der BMÖ GmbH erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe von Vor- und Zuname der teilnehmenden Person, ihrer Funktion und Abteilung im Unternehmen, der Rechnungsanschrift sowie der Veranstaltungsnummer. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die BMÖ GmbH auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax erreicht.2. Buchung
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die BMÖ GmbH dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin oder eine Ausweichveranstaltung an.
3. Anmeldebestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung. Bitte überprüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Firmierung. Der Anmeldebestätigung sind die Anschrift, Telefon-/Faxnummer des Tagungshotels sowie die Rechnung beigefügt.
4. Gebühren
Die Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
5. Rücktritt bei Veranstaltungen, ausgenommen Inhouse-Trainings
Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet, sofern nicht von Ihnen im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird. Nur in Fällen von höherer Gewalt oder Restriktionen durch den Gesetzgeber, welche die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, entfällt die Bearbeitungsgebühr. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn eine Ersatzperson gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die BMÖ GmbH im Einzelfall darauf hin.
6. Rücktritt und Umbuchung bei Inhouse-Trainings
Der Rücktritt von einer Inhouse-Schulung ist nur in Schriftform möglich.
6.1. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung wird die Bestellung kostenlos storniert. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 4 Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung, fallen 25 Prozent der gesamten Netto-Schulungsgebühr an. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 2 Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung, fallen 50 Prozent der gesamten Netto-Schulungsgebühr an. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 1 Woche vor Beginn der Inhouse-Schulung, fallen 100 Prozent der gesamten Netto-Schulungsgebühr an.
6.2. Wir räumen unseren Kunden eine einmalige Umbuchungsmöglichkeit ein. Erfolgt eine Umbuchung der Inhouse-Schulung bis 4 Wochen vor Beginn der Schulung fällt keine Umbuchungsgebühr an. Erfolgt die Umbuchung der Inhouse-Schulung mit einer Frist von weniger als 4 Wochen fällt eine sofortige Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Prozent der Netto-Schulungsgebühr an. Diese wird bei einer verbindlichen Durchführung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten gerechnet ab dem ursprünglichen Inhouse-Termin verrechnet. Kommt es innerhalb von 6 Monaten zu keinem Durchführungstermin, gelten die unter Pkt. 6.1. aufgeführten Stornogebühren.
6.3. Sofern bei Rücktritt oder Umbuchung bereits kundenspezifische Entwicklungs- und/oder Anpassungskosten sowie Reisekosten anfallen, die in Verbindung mit Entwicklung, Anpassung und/oder Durchführung der Inhouse-Schulung stehen, hat der Kunde diese Kosten unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu erstatten.
6.4. Bei einer Absage des Veranstalters aus wichtigem Grund, wie z.B. Krankheit des/der Trainer:in oder in Fällen höherer Gewalt gilt der Punkt 8 der AGB.
7. Änderungsvorbehalte
Die BMÖ GmbH ist berechtigt, notwendige organisatorische, inhaltliche und methodische Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Das beinhaltet auch, die Veranstaltung digital durchzuführen. Darüber hinaus ist die BMÖ GmbH befugt, die vorgesehenen Referierenden im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen durch Referierende mit gleicher Qualifikation zu ersetzen, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden.
8. Absage von Veranstaltungen
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls des/der Dozent:in, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet oder die BMÖ GmbH stellt auf Wunsch einen Gutschein aus, der ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der BMÖ GmbH. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Urheberrecht
Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der BMÖ GmbH und des/der jeweilige:n Referent:in vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
10. Datenschutz
Informationen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen erhalten Sie unter www.bmoe-gmbh.at/datenschutz
11. Gerichtsstand
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Geschäftssitz der BMÖ GmbH zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Stand: Februar 2022